Zum Hauptinhalt springen

Manchmal gibt es Probleme, bei denen man Unterstützung braucht! 

Hier finden Sie ein Liste mit Adressen von Hilfsangeboten

 

Krankheitsanzeigen: Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bereits am ersten Krankheitstag  vor Unterrichtsbeginn  ab 7:00 Uhr.

Befreiung vom Unterricht: Anträge auf Befreiung vom Unterricht müssen mindestens drei Tage vorher schriftlich bei der Schule eingereicht werden.

Vorzeitige Unterrichtsbefreiung von Schülern vor Beginn der Ferien ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Schülerunfälle: Unfälle, die sich in der Schule ereignen, werden sofort an den  Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) gemeldet.

Bitte melden Sie auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Schule, bei denen ein Arztbesuch notwendig war, sofort an die Schule.

Medikamente: Sollte Ihr Kind an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, informieren Sie davon unverzüglich den Klassenleiter. Als lebensrettend hat es sich bisher erwiesen, wenn ein benötigtes Notfallmedikament nicht nur der Schüler selbst mit sich führt, sondern eine „Zweitpackung“ des Medikaments in der Schule deponiert wird.

 

Wetterbedingte Sonderregelungen:

Bei Hitze kann der Unterricht früher enden. Darüber entscheidet die Schulleitung am Vormittag. Rechnen Sie daher an heißen Tagen damit, dass die Schüler früher nach Hause kommen könnten!

Bei Hochwasser, starken Schneefällen, Sturm kann der Unterricht entfallen. Achten Sie bitte auf Durchsagen im Rundfunk (BR 3, Antenne Bayern, RSA). Die Schule bietet in diesen Fällen eine Betreuung durch Lehrkräfte an.